Wissenswertes

Donnerstag, 16. Februar, 18 Uhr

Neuer Vorstand gewählt im Rahmen der Mitgliederversammlung


Der neue Vorstand ist fast der alte. Eine Besonderheit ist, dass es nun ein Vorsitzendenteam geben wird. 
Neu hinzugekommen ist Sonja Niederer, ausgetreten ist Alraune Knauer. 

Susanne Hagenlocher (kommissarische Vorsitzende) begrüßte die anwesenden Vereinsmitglieder sowie die  Kreisvorsitzenden Argula Bollinger und die neuen Geschäftsführerin der Kreislandfrauen Rems-Murr, Bettina Hag. Zur Einstimmung gab es für alle Anwesenden ein typisch schwäbisches Essen: Maultaschen in der Brühe. Nach den üblichen Formalitäten (Berichte der Kassiererin, der Kassenprüferinnen und Übungsleiterinnen) sowie Vorstellung der Mitglieder, die sich zur Wahl stellten,  wurde in drei Wahlgängen gewählt.

Erster Wahlgang: Susanne Hagenlocher und Ute Schneck als Vorsitzenden-Team (Premiere!).
Zweiter Wahlgang: Hannelore Knauer (Kassiererin) und Christina Münch (Schriftführerin)
Dritter Wahlgang: Renate Bernat, Ursula Jaissle, Christel Kühner, Petra Thiel und Sonja Niederer (weitere Vorstandsmitglieder).
Nach Einsammeln und Auszählen der Wahlzettel wurden die Ergebnisse durch Argula Bollinger und Bettina Haag bekannt gegeben. Alle wurden einstimmig bzw. mehrheitlich gewählt und haben die Wahl angenommen.

 v.l.n.r. Christel Kühner, Ursula Jaissle, Hannelore Knauer, Ute Schneck, Christina Münch, 

Sonja Niederer, Renate Bernat, Petra Thiel, Susanne Hagenlocher 

Beim vierten und letzten Jahresthema geht es darum, die ‚digitale Revolution‘ kritisch zu reflektieren und mögliche Entwicklungen mit Wachsamkeit zu verfolgen.
Viele Fragen ergeben sich, wie z. B.

  • Wie kann unser Grundrecht, selbst über die Preisgabe und Verwendung von persönlichen Daten zu entscheiden, gesichert werden?
  • Welche Entwicklungen gibt es bei der ‚Künstlichen Intelligenz‘ (KI) und wer trägt die Verantwortung und haftet für fehlerhafte KI und deren Folgen für Individuum und Gesellschaft?
  • Wie kann sich eine demokratische Gesellschaft gegen ‚Fake News‘ und ‚Deep Fakes‘ schützen?
  • Welche Aspekte beinhaltet eine „menschenzentrierte KI“? u. v. m.

Die Digitalisierung fordert uns dazu auf, innezuhalten und sorgfältig über das Wesentliche des Menschseins nachzudenken. Was macht den Menschen aus und kann von keinem digitalen System geleistet werden? Wie können wir Menschen die Chancen der Digitalisierung nutzen, ohne in Abhängigkeiten zu geraten?



 

Gegen Gewalt an Frauen - LandFrauen fordern entschiedeneres Vorgehen gegen sexualisierte und häusliche Gewalt

Gewalt gegen Frauen findet jeden Tag, in allen Lebensbereichen und Gesellschaftsschichten statt. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. 

Jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Im Jahr 2020 nahm die Zahl der angezeigten Partnerschaftsgewalt in Deutschland um 4,9 Prozent zu. Neben den angezeigten Fällen gibt es ein noch größeres Dunkelfeld. „Mit großer Sorge beobachten wir den stetigen Anstieg von partnerschaftlicher Gewalt in den letzten Jahren und die aktuelle Verschärfung der Lage für Frauen durch die Pandemiesituation.

Wir wollen dazu beitragen, diese Problematik aus dem Tabubereich herauszuholen“, so Marie-Luise Linckh, Präsidentin des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.V.

Die Europäische Union definiert Gewalt gegen Frauen in der 2011 verabschiedeten "Istanbul-Konvention" als eine Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung.
Vor allem zwei Formen der Gewalt betreffen Frauen unverhältnismäßig oft: 

  • Häusliche Gewalt, d.h. Gewalt in nahen Beziehungen, insbesondere durch Partner oder Ex-Partner und 
  • sexualisierte Gewalt, die sowohl innerhalb von Beziehungen wie auch im öffentlichen Raum und in der Arbeitswelt stattfinden kann.

 
Sexualisierte Gewalt beginnt bereits bei frauenfeindlicher Sprache, anzüglichen Blicken oder verbalen Belästigungen (z.B. „Cat-Calling“) und geht über ungewollte sexuell konnotierte Berührungen bis hin zur Vergewaltigung. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein häufig vorkommendes und dringend ernstzunehmendes Problem.

Bei häuslicher Gewalt handelt es sich in der Regel um zeitlich länger andauernde Gewaltdynamiken, die alle Aspekte des Alltags durchdringen und meist über Ausdrucksformen sexualisierter Gewalt hinausgehen. Übermäßig häufig werden beeinträchtigte und behinderte Frauen Opfer von Gewalt, ebenso wie Frauen mit Migrationshintergrund.

Der LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V. schließt sich dem Landesfrauenrat in Baden-Württemberg an und fordert die Umsetzung der Istanbul Konvention, die seit 2018 in Deutschland geltendes Recht ist, in allen ihren Bereichen (Gewaltprävention, Gewaltschutz, effektive Strafverfolgung und die Verfolgung eines umfassenden koordinierten Ansatzes bei Umsetzung von Maßnahmen) zum Schutz von Frauen und Mädchen gegen Gewalt. Dies muss zügig, umfassend und einheitlich auf Bundes-, Landes- und auch kommunaler Ebene erfolgen.

Bezogen auf Baden-Württemberg begrüßt der LandFrauenverband die Vereinbarung im aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung, die Umsetzung der Istanbul-Konvention weiter voranzubringen und den Landesaktionsplan mit einem neuen Maßnahmenkatalog weiterzuentwickeln, fortzuschreiben und ihn koordiniert auf allen Ebenen umzusetzen. Ebenso positiv sieht der Verband das Bekenntnis, die Lücken in den Fachberatungsstellen weiter zu schließen und Frauenhäuser weiter auszubauen. „Nach dem Bekenntnis fordern wir eine zügige Umsetzung. Der bisherige Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen hat sein Ziel, allen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, ein bedarfsdeckendes Angebot an spezialisierten Fachberatungsstellen verfügbar zu machen, noch nicht erreicht. Dies betrifft gerade den ländlichen Raum. Es darf nicht vom Wohnort abhängig sein, ob eine Frau qualifizierte Hilfe bekommt“, so Rotraud Mack, Vorsitzende des Arbeitskreises Frau, Familie und Gesellschaft und Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württemberg im Landesfrauenrat.

Der LandFrauenverband Württemberg-Baden fordert von der Landesregierung und den Kommunen in Baden-Württemberg: 

  • Niedrigschwelliges (barrierefreies und mehrsprachiges) flächendeckendes Fachberatungsangebot und darüber hinausgehendes Hilfsangebot (Gesundheitsangebote für Frauen, Spurensicherung, Traumahilfe, ausreichend Therapieplätze, etc.) auch in den Flächenlandkreisen. 
  • Ausreichende Zahl und Plätze von und in Frauenhäusern und Schutzwohnungen – gerade auch in ländlichen Regionen.
  • Mehr finanzielle Ressourcen zur Förderung der Intervention und Prävention bei häuslicher und sexualisierter Gewalt durch die Qualifizierung und Koordinierung der Gesundheitsversorgung. 
  • Eine gesicherte und langfristige Finanzierung, um betroffenen Frauen Sicherheiten in schwierigen Lebenssituationen geben zu können. 


Neben dem Ausbau des Hilfesystems für betroffene Frauen muss auch deutlich mehr in der sogenannten Täterarbeit getan werden. Täter müssen konsequent in die Verantwortung genommen werden. Dies liegt in Baden-Württemberg noch im Argen und findet leider auch keine Erwähnung im Koalitionsvertrag.
Auch in der Prävention gibt es noch Handlungsbedarf.

Der LandFrauenverband fordert daher darüber hinaus

  • Die Finanzierung der Arbeit mit Gewaltausübenden und den Ausbau entsprechender      Beratungsangebote. 
  • Eine strukturelle Verankerung der schulischen und außerschulischen Präventionsarbeit in Kindergärten, allgemein und berufsbildenden Schulen sowie den Einrichtungen der außerschulischen Bildungsarbeit. Neben der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften sollten auch standardmäßig spezialisierte Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen bzw. der Täterarbeit in die Präventionsarbeit einbezogen werden.


 Im Bereich der Strafverfolgung gibt es ebenso Nachbesserungsbedarf: Von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffene Frauen brauchen sensiblere Abläufe und eine gelungene Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren: von der Aufnahme der Anzeige durch speziell geschultes (weibliches) Personal bei der Polizei über eine kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung bis zur Unterstützung durch (weibliche) Anwälte und Richter, die speziell in diesem Gebiet geschult sind, um eine Retraumatisierung der betroffenen Frauen durch den Strafverfolgungsprozess zu verhindern. Die Aus- und Fortbildung zu geschlechtsspezifischer Gewalt ist für Fachkräfte in Berufsgruppen, die mit Betroffenen oder Tätern sexualisierter und häuslicher Gewalt gegen Frauen zu tun haben, bislang nicht in den Ausbildungsverordnungen der Bundesländer verankert. 

Der LandFrauenverband fordert außerdem:  

  • Flächendeckende verpflichtende diversitäts- und gendersensible Aus- und Weiterbildung für Polizei, Staatsanwaltschaften, Justiz, Gesundheit und psychosoziale Beratung umzusetzen.

 

LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V. Olgastraße 83 70182 Stuttgart Tel. 0711/248 927-0 Fax 0711-248927-50 E-Mail: info@landfrauen-bw.de www.landfrauen-bw.de 


75 Jahre LandFrauen Baden Württemberg e.V.

 
Besuchen Sie die Jubiläums-Wanderausstellung „LandFrauen – 75 Jahre – gemeinsam Zukunft gestalten“.
Die Ausstellungstermine finden Sie unter

https://www.Landfrauen-bw.de/75-jahre-landfrauen/Termine